Thailand Visum: Alle Visa Möglichkeiten für Urlauber auf einen Blick

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Sobald man länger als 30 Tage in Thailand bleiben möchte steht man vor der Frage: welche Visa gibt es für Thailand und hab ich eine Chance mein Wunsch Visum zu bekommen?

Wir haben eine Infografik erstellt und alle Varianten zusätzlich ausführlich erklärt, was die häufigsten Szenarien abdeckt und euch so die Entscheidung erleichtern soll.

Hinweis: wir sind keine offiziellen Berater sondern geben im Folgenden Artikel lediglich unsere eigenen jahrelangen Erfahrungen und die Ergebnisse unserer Recherchen weiter. Alle Angaben ohne Gewähr, im Zweifel immer auf der Seite der Thai Immigration auf Änderungen prüfen.

Inhaltsverzeichnis

Aktuelle Hinweise (Stand 11 / 2019)

Genuine Tourist or not? Seit 2019 kein Kavaliersdelikt mehr

Über Jahre war es kein Problem mit dem METV oder sogar nur mit Border Bounces lange Zeit in Thailand zu verbringen, es gibt nicht wenige Leute die mit Tourist Visas und Exemptions Jahre am Stück in Thailand waren.

Seit 2019 mehren sich Fälle von Leuten, die an den Grenzen (vor allem bei Einreise mit dem Flugzeug) abgewiesen wurden, was dann bedeutet, dass man wieder ins Herkunftsland zurückgeschickt wird, was bei einem Flug aus Deutschland neben den Umständen und Unannehmlichkeiten auch sehr teuer werden kann.

Ein vorhandenes Visum bietet hier keinen Schutz, die Entscheidung liegt immer beim Immigration Officer, da spielt das Visum von einem Konsulat oder der Botschaft kein Rolle.

Wann genau “zuviel wirklich zuviel” ist weiss niemand genau, es gibt keinerlei festgelegten Zeiträume. Was aber auf alle Fälle nichts bringt bzw. keine Garantie ist:

  • Neue Pässe: die Einreisehistorie ist nicht über den Pass sofort abrufbar bei den meisten Immigrations, sprich man kann 3 neue Pässe in 4 Jahren haben und dennoch hat der Officer eine Übersicht ad hoc parat.
  • Visum: wie schon erwähnt, der Erwerb eines Visum garantiert nicht die Einreise.
  • Weiterreisenachweis, Barmittel, Hotelbuchung: die drei Proof ofs, siehe auch nächster Absatz sind keine Garantie, der Versacht illegal im Land gewesen zu sein reicht im Zweifel für die Ablehnung aus.

Die “Proof of” Prüfungen bei der Einreise

Seit Mitte 2017 kam es vermehrt zu Stichproben und auch ab Herbst 2018 kam es zu vielen Prüfungen bzgl. ausreichendem Geldmitteln bei der Einreise – ohne auffällige Visa Historie muss man jedoch ziemlich Pech haben, danach gefragt zu werden.

Die Regelung an sich ist schon älter, wurde aber selten kontrolliert. Wer auf Nummer sicher gehen will, nimmt die folgenden Summen in bar mit, denn Kreditkarte oder Kontoauszug gelten nicht, vor Ort abheben ist vom Immigration Officer abhängig, da die Geldautomaten erst hinter der Immigration angebracht sind. Die nachzuweisenden Beträge sind:

  • Einreise per Visa Exemption bis 30 Tage
    • Einzelpersonen 10.000 Baht
    • Familien 20.000 Baht
  • Einreise mit Visum (Tourist oder Non-O)
    • Einzelpersonen 20.000 Baht
    • Familien 40.000 Baht

Die Währung des Bargelds ist in der Regel egal, nur von Landesgrenzen zu Malaysia sind Fälle bekannt, in denen auf Baht bestanden wurde.

Andere mögliche Stichproben beziehen sich auf den Nachweis einer Unterkunft (Buchungsbestätigung reicht aus) und eines Weiterflugs bzw. einer Weiterreise (Visum Nachbarland, Busticket etc), wobei diese beiden “Proof Ofs” noch seltener erfragt werden als der Geldnachweis.

Seit Anfang 2019: Meldung durch die Unterkunft – die Krux mit dem TM30 Formular

Seit Anfang 2019 wird ein seit ewigen Zeiten bestehende Regelung durchgesetzt, bei einem Wechsel der Unterkunft in einer andere Provinz muss innerhalb von 24 Stunden mittels der TM30 Formulars der Ort registriert werden. Hotels machen das in der Regel beim Check-In normalerweise automatisch, kleine Unterkünfte und private Vermietern haben das oft nicht gemacht.

Probleme kann es ohne eine solche Registrierung beispielsweise bei Verlängerungen geben, da die Immigration in der Regel darauf besteht seit Anfang 2019. Die Strafen sollen dann eigentlich die Vermieter zahlen, oft bleibt man aber auf der Strafe sitzen. Also immer nachfragen, ob der Vermieter die Registrierung vorgenommen hat. Theoretisch kann man ansonsten auch selbst zur Polizei oder der Immigration gehen, aber einfacher ist es durch den Vermieter.

Mehr Infos über das daraus entstehende Chaos beschreibt z.B. dieser Artikel auf der BBC Website.

Auf einen Blick – Thailand Visum Tipps nach Aufenthaltsdauer

Bis max 30 Tage Aufenthalt

Mit der Visa Exemption erhaltet ihr bei der Einreise 30 Tage in den Pass gestempelt, wie unten beschrieben auch verlängerbar auf 60 Tage. Falls euer Rückflug mehr als 30 Tage vom Abflugdatum entfernt ist kann die Fluggesellschaft beim Check-In auf ein Visum oder einen Weiterreisenachweis in Form eines Flugs innerhalb von 30 Tagen bestehen.

Deshalb empfehlen wir auch bei mehr als 30 Tagen und weniger als 60 Tagen im Thailand das Single Entry Tourist Visum, das zudem rund 20 € günstiger ist als eine Verlängerung in Thailand. Hinzu kommt, dass die Visa Verlängerung sehr zeitaufwendig sein kann: Anreise zum nächsten Immigration Office und teilweise stundenlange Wartezeiten.

Alternativ könnt ihr euch um einen Weiterreisenachweis kümmern oder bei eurer Airline nachfragen, ob das ein Problem ist.

Als Tourist: 30 – 90 Tage Aufenthalt

Mit dem Single Entry Tourist Visum könnt ihr 60 Tage bzw. nach Verlängerung (1.900 Baht) in Thailand 90 Tage im Land bleiben. Die Beantragung ist im Prinzip bei jeder Botschaft und jedem Konsulat möglich, die Anforderungen unterscheiden sich leicht, deshalb immer auf der Website des jeweiligen Amts vorab informieren.

Als Tourist: Mehr als 90 Tage Aufenthalt (theoretisch bis zu 270 Tage)

Mit dem Multiple Entry Visum könnt ihr 6 Monate lang beliebig oft ein- und ausreisen. Bei jeder Einreise erhaltet ihr 60 Tage (verlängerbar auf 90). Wenn ihr jetzt auch noch kurz vor Ablauf eures 6 Monate gültigen Visums einreist und diesen Aufenthalt um 30 Tage verlängert kommt ihr auf rund 270 Tage. Das METV kann bis auf wenige Ausnahmen (angeblich z.B. Brisbane) nur in eurem Heimatland oder Wohnsitzland beantragt werden, also beispielsweise nicht im benachbarten Malaysia, sofern ihr nicht dort wohnhaft seid.

Als Rentner: mehr als 30 Tage Aufenthalt

Mit dem Single Entry Non-O Visum (ab 50 Jahren) bekommt man 90 Tage Aufenthaltsrecht, mit dem Multiple Entry kann man 1 Jahr lang beliebig oft für max. 90 Tage am Stück einreisen.

Mit dem Non-O A Longstay kann man sogar ein Jahr am Stück bleiben, einzige Auflage sind die 90-Tage Reports bei der Immigration. Seit 2019 haben sich die Bedingungen hier etwas verschärft, es muss z.B. wesentlich mehr Geld nachgewiesen werden (rund 800,000 Baht oder mind. 65.000 Baht monatlicher Geldeingang). Zudem muss seit November 2019 eine Krankenversicherung vorgezeigt werden. Mehr dazu z.B. auf The Thaiger und beim Generalkonsulat in München.

Thailand Visum – Große Infografik als Entscheidungshilfe für euch

Ausführliche Beschreibung der verschiedenen Thailand Visa

Kleiner Hinweis vorweg: die Visa-Bestimmungen Thailands ändern sich häufig und werden auch nicht immer gleich interpretiert von den Grenzbeamten. Die folgenden Erläuterungen sind kein Ersatz für eine professionelle Rechtsberatung.

Ende 2015 gab es eine größere Änderung beim Thailand Visum: die Double und Tripple Entry Tourist Visas gibt es nicht mehr, dafür wurde das Multiple Entry Tourist Visa eingeführt. Mehr dazu im Text!

Für Kurzzeit-Urlauber: Visa Exemption (Visum Ausnahme, also kein Visum)

Bei der Visa Exemption handelt es sich wie schon der Name andeutet um kein Visum, sondern um das Recht, ohne Visum einreisen zu können. Für bestimmte Länder gibt es auch ein Visa on Arrival, z.B. für indische Staatsbürger, dieses gilt dann für 15 Tage. Die meisten westlichen Nationen erhalten bei Einreise per Flugzeug ohne Visum eine 30 Tage gültige Aufenthaltsgenehmigung. Eine genaue Liste nach Ländern könnt ihr auf der Website des Außenministeriums einsehen.

Bei Landeinreise gelten auch 30 Tage, allerdings ist die Land-Einreise (oder per Schiff) ohne Visum ab 2017 auf 2 Einreisen pro Jahr begrenzt! Für die Einreise ohne Visum mit dem Flugzeug gibt es kein offizielles Limit. Aber Vorsicht, es wird manchmal bei der Einreise ein gültiges Weiterflugticket oder ein anderer Ausreisenachweis verlangt, um zu prüfen, ob man auch wirklich ausreist – selten, kommt aber vor. Ein weiteres Thema kann die Airline sein, die beim Check In ein Visum oder einen Weiterflug sehen möchte, bei mehr als 30 Tagen bis zum Rückflug. Fragt sicherheitshalber bei der Airline nach.

Für den Weiterflug können auch Tickets „gemietet“ werden. Ein Service hierfür ist Onwardticket.com

Die Visa Exemption kann man derzeit wie ein Tourist-Visum einmalig um weitere 30 Tage bei der Immigration verlängern.

Auf den Visarun-Tourismus (ohne Visum, nur Visa Exemptions) hat es die Thailändische Regierung in den letzten Jahren etwas abgesehen. Es sind viele Fälle von Leuten bekannt, die das jahrelang sehr intensiv genutzt haben und seit Mitte 2014 vorübergehend nicht mehr ins Land gelassen wurden, selbst wenn sie dann ein Visum hatten.

Für Langzeitreisende: Touristenvisum Thailand „TR“ als Single Entry (SETV) und Multiple Entry Tourst Visum (METV)

Hier hat sich Ende 2015 einiges geändert, es gibt nach wie vor das klassische Touristen Visum für Backpacker oder Langzeitreisende als Single Entry Visum für 60 Tage (plus 30 Tage Verlängerung bei jeder Immigration in Thailand). Es ist ohne besonderen Aufwand in fast allen Konsulaten und Botschaften Thailands weltweit zu bekommen und theoretisch kann man damit ca. drei Monate in Thailand verbringen, die Beantragung ist auch in den Nachbarländern meistens problemlos möglich, die Konsulate und Penang (Malaysia) und Savanaketh (Laos) gelten als einfach. Was es nicht mehr gibt sind die Double und Triple Entry Versionen davon, mit denen man bis zu neun Monate bleiben konnte.

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Komplett neu ist seit 2015 das Multiple Entry Tourist Visa (METV), das ab Ausstellung 6 Monate gültig ist. In diesen 6 Monate kann man so oft man möchte ein- und wieder ausreisen, pro Aufenthalt kann man 60 Tage im Land bleiben, wobei man jeden Aufenthalt um 30 Tage für 1.900 Baht verlängern kann.

Für wen ist das Visum gedacht?

Beide Tourist Visa Varianten sind ideal für Touristen, die das Land bereisen wollen, länger als 30 Tage im Land verweilen möchten oder aufgrund ihrer Reiseroute innerhalb von einigen Monaten mehrmals für mehr als 30 Tage am Stück nach Thailand einreisen.

Das METV ist prädestiniert für Leute, die die Region bereisen und Thailand als Hub nutzen möchten oder einfach sehr lange am Stück in Thailand sein möchten, theoretisch sind fast 9 Monate damit machbar. Dazu muss man lediglich alle 60 oder 90 Tage ausreisen. Oder man plant ein paar Wochen in Thailand, dann rüber nach Myanmar, zurück nach Thailand und weiter nach Laos und weitere Abstecher nach Kambodscha, Malaysia oder Vietnam, ohne bei jeder Einreise nach Thailand ein Weiterflugticket zu brauchen oder auf 30 Tage beschränkt zu sein.

Touristen Visum für Thailand beantragen & Kosten

Beide Visa Arten müssen vor der Einreise bei einer Thailändischen Botschaft oder einem Konsulat beantragt werden. Im Fall des Single Entry Tourist Visums kann das sowohl in eurem Heimatland oder auch im benachbarten Ausland Thailands erfolgen. Welche Dokumente ihr dabei vorlegen müsst und was das kostet könnt ihr unserer Grafik entnehmen nachlesen.

Die Kosten (Stand Ende 2019) liegen bei 35 € für das SETV und 175 € für das METV.

Die Anforderungen unterscheiden sich aber zwischen TR und METV erheblich, das METV kann nur bei einer Botschaft in einem Land beantragt werden, in dem man auch einen Wohnsitz hat oder die Staatsangehörigkeit besitzt. Sprich: nur wenn man Deutscher ist oder in Deutschland gemeldet ist, kann man es auch in Deutschland beantragen, eine Beantragung in Laos oder Malaysia ist nur möglich, wenn man dort registriert ist! Ausserdem muss man je nach Konsulat/Botschaft einen Beschäftigungsnachweis vorlegen. Ein Vermögensnachweis wird auch verlangt, wobei der erforderliche Geldbetrag schwankt, in der Regel sind es ca. 5.000 €. Hinzu kommt eine Hotelbuchung in Thailand und mind. ein Aus- und Einreise Nachweise (z.B. Zug-, Bus-, Flugtickets, Visum für Ausland oder Hotelbuchungen).

Außerdem muss eine Adresse in Thailand angegeben werden, zum Beispiel die vorzulegende Hotelbuchung, auch wenn man nur für eine Nacht bleibt.

Wie lange kann man in Thailand bleiben?

Mit dem TR Single-Entry, könnt ihr einmal in dass Land einreisen und dürft zwei Monate bleiben. Dieses Visum kann man um einen weiteren Monat verlängern, demnach habt ihr drei Monate in Thailand zur Verfügung. Die Gültigkeit beträgt in der Regel 90 Tage, ihr habt nach Erteilung des Visums also drei Monate Zeit für die Einreise.

Mit dem METV kann man immer 60 Tage am Stück im Land bleiben, das lässt sich im Land auf 90 Tage verlängern. Man kann theoretisch fast 9 Monate in Thailand sein, wenn man man einen Tag vor Ablauf der sechs Monate Gültigkeit einreist kann und dann wieder 60 Tage bekommt, die auch wieder verlängert werden können.

Für Renter, Ehepartner und Kinder von Thais und andere

Non-Immigrant „O-A“ Long Stay bzw. Non-Immigrant „O“

Das ideale Visum unter anderem für Rentner (ab 50 Jahre), die lange bleiben möchten, man kann damit nämlich bis zu einem Jahr bleiben ohne Ausreise.

Für wen ist das Visum gedacht?

Im Prinzip sind unter der Bezeichnung „O“ wir „Other“ die Gründe zusammengefasst, die in keine der anderen Kategorien passen, als da wären:

  • Rentner
  • Eheleute von Thailändischen Staatsbürgern
  • Ehemalige Thailändische Staatsbürger
  • Kinder von Thailändischen Staatsbürgern
  • Ehepartner und Kinder von Inhabern eines Non-B oder Non-ED Visums (z.B. der Mann arbeitet oder studiert in Thailand)
  • Leute die Volunteering Arbeiten ausführen möchten ohne Bezahlung, siehe auch Seite der Botschaft in Vietnam

Die Einreise in den beschriebenen Situationen erfolgt dann jeweils mit einem „O“ Visum, dass dann innerhalb Thailands verlängert werden kann. Je nachdem, welcher der oben genannten Gründe zutrifft sind unterschiedliche Unterlagen notwendig.

Non Immigrant O Single oder Multiple Visum für Thailand beantragen & Kosten

Wir wollen an dieser Stelle nur auf die Rentner Situation eingehen. Die zu erfüllenden Bedingungen für das Visum sind:

  • Mind. 50 Jahre alt
  • Vermögensnachweis (eine der folgenden Bedingungen)
    • Kontoauszug mit mind. 5.000 €
    • Rentenbescheid mit mind. 1.200 € monatlich
    • eine Kombination der beiden

Das Visum kann innerhalb von Thailand erweitert werden auf ein Non Immigrant „O-A“, auch als Longstay Visum bekannt, die Umwandlung kann frühestens 60 Tage nach Ankunft im Land erfolgen, was auch auf der Seite des Aussenministeriums nachzulesen ist.

Zusätzlich ist es möglich in den meisten Botschaften ein „O-A“ Visum für Thailand vorab zu beantragen, ob das bei euch möglich ist müsst ihr bei der Botschaft erfragen. Die Botschaft in Berlin bietet diesen Service beispielsweise an.

Die Kosten für das „Non O“ liegen bei 70 € für die einmalige Einreise und 175 € für die mehrmalige.  Die Kosten für das Long Stay Visum liegen ebenfalls bei 175 €.

Wie lange kann man in Thailand bleiben?

Mit einem normalen Non-Immigrant „O“ Single Visum kann man 90 Tage bleiben, wobei diese auch auf ein JAhr verlängert werden kann, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Mit dem Multiple bis zu einem Jahr mit Ausreisen nach jeweils 90 Tageb.

Mit einem Non-Immigrant „O-A“ Longstay kann man sogar ein ganzes Jahr bleiben, einzige Auflage ist es sich alle 90 Tage bei einer Immigration Stelle zu melden. Das kann auch per Post vorgenommen werden. Es gibt sogar Pläne, die „90 Day Notification“ in jeder 7/11 Filiale durchführen zu können.

Wichtig: Falls man zwischendurch ausreisen möchte, sollte man bei der Immigration oder direkt am Flughafen eine Re-Entry Permit einholen um mit dem Visum wiedereinreisen zu können. Andernfalls verfällt bei Ausreise das Visum.

Für Studenten und Schüler: Non-Immigrant „ED“

Studenten an thailändischen Universitäten oder Sprachinteressierten bietet man mit dem Non-Immigrant „ED“ eine gute Möglichkeit, um im Land zu bleiben.

Für wen ist das Visum gedacht?

In erster Linie richtet sich das Visum an Leute, die an einer thailändischen Universität studieren möchten. Viele belegen aber einfach einen mehrjährigen Sprachkurs an einer anerkannten privaten Schule und erhalten dafür ein Education Visum. Seit 2014 sind die Anforderungen an die Schulen jedoch strenger geworden und einigen Schulen wurde dadurch auch die Geschäftsgrundlage entzogen.

Vielen Ausländer haben dieses Vorgehen auch über Jahr ausgenutzt und sind nie zur Schule gegangen. Es gibt viele Fälle von Leuten, denen durch Konversationsversuche mit Einwanderungsbehörden auf Thai, die Verlängerung oder Einreise verwehrt wurden – sie konnten einfach nicht genug Thai, als es plausibel wäre nach 5 Semestern oder länger.

Education Visum für Thailand beantragen

Man meldet sich bei einer Universität oder Sprachschule an, diese schickt dann die notwendigen Papiere zu. Damit kann man dann ausserhalb Thailands ein Non-Immigrant „ED“ Visum beantragen und damit einreisen. In Thailand selbst kann dieses Visum dann immer wieder um 3 Monate verlängert werden, theoretisch max. bis zu einem Jahr. Uns sind aber Fälle bekannt, in denen Menschen bis zu 3 Jahre ohne Ausreise das Visum verlängern konnten. Weitere Infos findet ihr unter anderem auf der Website der Botschaft in Vietnam.

Wie lange kann man in Thailand bleiben?

Nach der ersten Einreise kann man automatisch 90 Tage bleiben, man kann das Visum aber innerhalb Thailands mehrfach um weitere 90 Tage verlängern. Theoretisch kann man das Visum auch als Multiple Entry beantragen, muss dann aber auf jedem Fall nach 90 Tagen ausreisen.

Für jeden, der gegen Bezahlung arbeiten möchte: Non-Immigrant „B“

Hierbei kommt es manchmal zu einer kleinen Verwechslung: es gibt keine Arbeitsvisum für Thailand. Das Non-Immigrant „B“ ist das passende Visum für berufliche Zwecke, aber selbst wenn man dieses als Selbständiger für sein Geschäft in Thailand erhalten hat – arbeiten darf man erst mit der separat erhältlichen Work Permit oder Arbeitserlaubnis.

Für wen ist das Visum gedacht?

Kurz gesagt: für jeden der entweder als Selbständiger oder Angestellter in Thailand arbeiten möchte, sei es nun als Lehrer oder Wirtschaftsprüfer oder Barbesitzer. Aufgrund der Komplexität der Anforderungen kommt man in den meisten Fällen um einen kundigen Anwalt nicht rum, zumal alle erforderlichen Formulare meist nur in Thai verfügbar sind.

Business Visum für Thailand beantragen

Das erste Visum kann entweder bei einer Botschaft im Ausland vor der Einreise beantragt werden oder durch Umwandlung eines bestehenden Visums (z.B. Tourist) in ein Non B. Letzteres ist nicht bei jeder Immigration in Thailand möglich, Mae Hong Son hatte Ende 2019 z.B. keine Erfahrung mit der Umwandlung, was es dann einfacher macht z.B. nach Laos zu reisen.

Erst nach Erhalt eines Non-Immigrant „B“ Visums kann man die Arbeitserlaubnis beantragt werden. Eheleute und Kinder die begleiten können auch das Non-Immigrant „O“ beantragen. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Art der Arbeit, eine erste Übersicht bekommt man auf der Seite des Aussenministeriums. Einige Punkte sind:

  • Genehmigungsschreiben bzgl. der anzutretenden Stelle durch das Arbeitsministerium (bei Angestellten)
  • Sehr umfangreiche Dokumentation des eigenen Unternehmens (bei Selbständigen)
  • WP3 als Vorab-Genehmigung des Ministry of Labours was die Anstellung im Land anbelangt (nur für Angestellte)

Ohne Beratung durch einen Anwalt ein recht schwieriges Unterfangen. Eine renommierte Kanzlei ist Siam Legal oder Thai Assist Visa für Chiang Mai. Das Visum zählt noch nicht als Arbeitserlaubnis, diese muss gesondert beantragt werden.

Falls Ihr als Lehrer arbeiten wollt findet ihr auf thaiembassy.org weitere Informationen.

Für Journalisten & Co.: das Non-Immigrant „M“

Recht spezielle Anforderungen werden beim Non-Immigrant „M“ Visum gestellt. Filmteams sowie Journalisten sind hier die Hauptzielgruppe.

Für wen ist das Visum gedacht und Medien Visum für Thailand beantragen?

Das Visum ist geeignet für Journalisten und Filmteams die aus beruflichen Zwecken nach Thailand einreisen, das betrifft auch Fotoshootings. Man muss bei den zuständigen Behörden eine Drehgenehmigung beantragen und nach erfolgter Genehmigung erhält man das entsprechende Visum. Genaueres könnt ihr in einer PDF des Aussenministeriums nachlesen, wobei darin auch Leute erfasst werden, die dauerhaft als Journalisten in Thailand tätig sein wollen.

Wie lange kann man in Thailand bleiben?

Grundsätzlich berechtigt ein Non-Immigrant „M“ Visum zu 90 Tagen Aufenthalt, die aber unter bestimmten Umständen verlängert werden können.

Ein Sonderfall: Das Investment Visa

Dieser Fall betrifft die Einwanderungsinteressierten mit ausreichend Kleingeld. Das Investment Visa wurde erstmals 1997 nach der Finanzkrise in Asien eingeführt: durch Investitionen im Land ab einem Wert von 3.000.000 Baht bekam man das Recht auf ein Jahresvisum. 2006 wurde das Visum ausgesetzt, vorher getätigte Investitionen berechtigten nach wie vor für das Visum. 2008 hat man das Visum wieder eingeführt, allerdings wurde der Mindestbetrag auf 10.000.000 Baht erhöht. Bei den ansteigenden Preisen für Wohnimmobilien in Bangkok oder Chiang Mai ist das gar kein utopischer Wert.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten das Geld zu investieren:

  • Kauf einer Wohnung
  • Mindestens 3 Jahre Mietvertrag für eine Wohnung für mind. 10.000.000 Baht
  • Festgeld bei Thailändischer Bank
  • Kauf von Staatsanleihen

Verwirrung: Visa Run oder Border Run?

Streng genommen handelt es sich bei einem Visa Run um eine Ausreise aus Thailand mit der Absicht, ein neues Visum zu erhalten, man beantragt also z.B. ein neues Touristen Visum in Vientiane, Laos. Ein Border Run ist lediglich der Grenzübertritt und direkte Wiedereinreise nach Thailand um ein vorhandenes Visum zu aktivieren, z.B. bei einem Multiple Entry Tourist Visum.

Visum für Kinder – Pflicht oder nicht?

Abschließend wollen wir noch etwas zum Thema „Thailand Visum für Kinder“ sagen. Es gab theoretisch die Möglichkeit für Kinder unter 15 Jahren auf das Visum zu verzichten. Das haben wir persönlich nie gemacht, war uns immer zu heikel, da es keine wirklich offiziellen Anweisungen dahingehend gab. Wir kennen aber einige, die das so gehandhabt haben und es ging auch in vielen Fällen gut – aber nicht in allen.

2016 gab es aber eine Meldung seitens der Immigration, dass auch Kinder jeden Alters ein gültiges Visum brauchen. Unser Tipp: auf Nummer sicher gehen und Visum besorgen. Der Moment, an dem ein gestresster Immigration Officer Ärger macht ist die Ersparnis in unseren Augen nicht wert.

Weiterführende Links

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