Drohne in Thailand Genehmigung – alle Infos!

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Drohnen mit dem Schwerpunkt auf Film- und Fotoaufnahmen haben mich schon eine Weile interessiert, aber bis vor kurzem konnte ich dem Kaufreflex widerstehen. Mitte 2017 war es vorbei mit meinem Widerstand: ich hatte zum ersten Mal die Fernbedienung einer Drohne in der Hand und es war um mich geschehen – ich wollte auch eine Drohne haben! Um die Drohne jedoch in Thailand legal nutzen zu dürfen muss man diese registrieren und erhält dann eine Genehmigung. Was dabei zu beachten ist und wie man vorgehen muss, das und mehr möchten wir euch in diesem Artikel aufzeigen.

Drohnen sind keine kleine Nische mehr, dank sinkender Preise, immer besserer Bildqualität und leichter Bedienung ist es inzwischen ein riesiger Markt. Der wohl bekannteste Hersteller hochwertiger und dennoch erschwinglicher Drohnen ist DJI, mit Modellen für Einsteiger bis hin zu Profis. Entsprechende Produkte haben wir am Ende des Posts aufgeführt.

Und wenn man dann so ein Spielzeug sein Eigen nennt, möchte man es natürlich auch gerne einsetzen. Thailand bietet wunderschöne Motive: Inseln, Dschungel und Berge, alles ist da und aus der Vogelperspektive sieht vieles noch beeindruckender aus. Wie in vielen anderen Ländern der Welt gibt es jedoch Regeln und Vorschriften und die haben es in sich: sobald eine Kamera an der Drohne vorhanden ist braucht man eine Genehmigung um fliegen zu können, unabhängig vom Gewicht.

Mit der Drohne nach Thailand – was ist zu beachten

Für welche Drohnen braucht man eine Genehmigung?

Eine Genehmigung ist notwendig, wenn eure Drohne eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Das Gewicht der Drohne liegt bei mehr als 2kg
  • die Drohne verfügt über eine eingebaute Kamera, unabhängig vom Gewicht der Drohne

Beide Angaben sind auch in der folgenden Grafik des CAAT ersichtlich.

Thailand RPA Regulation for Drones

Vor allem der zweite Aspekt betrifft den Großteil der beliebten Drohnen, zumal die meisten ja keine Renndrohne möchten sondern schöne Aufnahmen machen möchten. Die Strafen bei Nichtbefolgung reichen bis zu 100.000 Baht oder 5 Jahren Freiheitsstrafe, da neben den in der Grafik ersichtlichen Strafen auch noch welche durch das NBTC fällig werden können, dazu später mehr. Grund genug sich mit den Anforderungen auseinanderzusetzen, in Thailand ist es durchaus von Vorteil, nicht auf der falschen Seite des Gesetzes zu stehen.

Wo kann ich meine Drohne registrieren?

Ab Februar 2018 kommen neue, verschärfte Anforderungen zum Tragen. Es reicht nicht mehr aus die Registrierung beim CAAT vorzunehmen, sondern man muss vorab das Gerät bei NBTC hinsichtlich der eingesetzten Funkfrequenzen registrieren. Der Ablauf sieht im Detail dann wie folgt aus.

1. Schritt: Registierung bei der NBTX

Mit der Drohne zur National Broadcasting and Telecommunications Commission (NBTC) Zentrale gehen und die Registrierung der Funkfrequenzen vornehmen. Dabei sind nur die folgenden Frequenzen zulässig: 2,4 Ghz ,100 mW oder 5.8 Ghz 1000 mW. Es sollte sich um EU Modelle handeln und nicht um amerikanische (Grund ist mir nicht klar, wir haben diese Information jedoch so erhalten). Dabei sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • NBTC Formular mit dem Code :  Kor-Tor #30
  • Datenblatt der Drohne
  • Passkopie
  • 4 Bilder der Drohne von allen Seite sowie Nahaufnahme der Seriennummer

Die Registrierung muss bei der NBTC erfolgen, die Meldung bei einer Polizeistation ist nicht mehr erlaubt.

Im Internet gibt es immer wieder den Hinweis zu finden, dass aufgrund der langen Wartezeit für die CAAT Registrierung die unkomplizierte Meldung bei der NBTC reicht, um als Tourist sicher zu sein. Rechtlich ist das gelinde gesagt ein sehr wackliger Rat, den wir so nicht aussprechen möchten. Man hat schlicht und ergreifend ohne die CAAT-Genehmigung keine Erlaubnis zum Fliegen, und darum geht es ja letztlich.

2. Schritt: Registrierung bei der CAAT

Neben der Bestätigung der Funkfrequenzen durch die NBTC benötigt man zur Registrierung bei der CAAT eine Haftpflichtversicherung, falls nicht in Thailand erfolgt, dann zwingend mit Englischer Übersetzung. Die Mindestdeckungssume beträgt1.000.000 Baht.

Es müssen zwei Formulare für die Registrierung bei der CAAT ausgefüllt werden:

  • ein Formular mit allen relevanten Daten der Drohne
  • ein Formular mit persönlichen Daten des Piloten

Beide Formulare kann man auf der Seite des CAAT herunterladen, beide sind inzwischen auf Englisch verfügbar. Für den Fall, dass euer Englisch nicht so gut ist, haben wir für die beiden Formulare des CAAT eine Vorlage erstellt, die ihr auf den folgenden drei Bildern sehen könnt.

Hinweis: Wenn man über ein Certificate of Residence oder eine Work Permit verfügt sollte diese beigefügt werden, da es den Prozess erleichtern kann. Die Beantragung ist aber auch für Kurzzeit-Touristen möglich, eine Postadresse ist allerdings ratsam, im Zweifel die des Hotels, in dem man vorhat zu wohnen.

Zur Website der Drone Thai Insurance, E-Mail Kontakt auf Englisch verläuft reibungslos

Wir gehen an dieser Stelle nur auf die Anforderungen für die vollständige CAAT Registrierung ein. Dabei empfehlen wir die Abwicklung über einen entsprechenden Versicherungsanbieter, der quasi als Vermittler fungiert. Versicherungen ausländischer Anbieter können zu Problemen führen, unsere Versicherung bei Drone Thai Insurance kostet 3000 Baht pro Jahr. Die Abwicklung der Registrierung beim CAAT kostet weitere 1000 Baht und ihr erhaltet eine genaue Übersicht der notwendigen Unterlagen und Formulare.

Für die Versicherung bei der DroneThai Insurance benötigt ihr:

  1. ausgefüllter Versicherungsantrag
  2. Ein Foto der kompletten Drohne mit Propellern, flugbereiter Zustand
  3. Ein Foto der Seriennummer und des QR Codes, der in der Regel unter dem Akku zu finden ist
  4. Foto des Reisepasses sowie des Visums, beides mit Datum und Unterschrift.

Nach Zusendung und Prüfung der Unterlagen muss die Jahrespolice bezahlt werden, im Fall der Mavic Pro haben wir uns für den 3000 Baht Tarif entschieden.

Für die Registrierung beim CAAT durch Drone Thai Insurance sind weitere 1000 Baht fällig. Die notwendigen Unterlagen umfassen:

Unterkünfte bei Agoda*
Unterkünfte bei Booking.com*
Langzeit-Krankenversicherung*
Ihr plant eine Reise mit maximal 12 Monaten? Dann geht es hier lang?
Reisen bis 1 Jahr
Noch öänger unterwegs? Hanse Merkur bietet euch bis zu 5 Jahren umfassenden Schutz!
Reisen bis 5 Jahre
  1. Ausfüllen des Formulars “Drone Pilot Register form
  2. Ausfüllen des Formulars “Personal Record Information
  3. Bestätigung der Drohne durch das NBTC
  4. Optional: Erteilung einer Vertretungsvollmacht, Vorlage wird von der Versicherung zugeschickt
  5. 6 Passkopien, Hauptseite und Visum
  6. 4 Passfotos

Nach Zusendung per Email und Prüfung der Unterlagen durch die Versicherung müssen alle Unterlagen auf dem Postweg an die Versicherung geschickt werden, die sich um die Weiterleitung kümmert.

Man kann natürlich auch selbst zum CAAT Hauptquartier in Bangkok gehen oder die Unterlagen per E-Mail an das CAAT schicken – schneller abgewickelt wird die Registrierung dann aber auch nicht und man hat dann auch niemanden, der vorab einen Blick auf die Vollständigkeit der Unterlagen wirft. Bis man dann ein erstes negatives Feedback von der CAAT erhaltet kann einige Zeit vergehen. Wir empfanden die 1000 Baht für den gebotenen Service gut investiert.

Beschleunigen kann die Versicherung den Ablauf nicht wirklich und die angegebenen 2 Monate erscheinen aktuell als sehr optimistische Einschätzung.

Was kostet die Registrierung und wie hoch sind die Strafen

Die Registrierung an sich beim CAAT ist kostenlos, wobei wir es vorgezogen haben die 1000 Baht für den Service von Drone Thai Insurance zu zahlen. Die Kosten für eine Versicherung in Thailand liegen bei rund 3.000 Baht pro Jahr. Die Kosten für die Registierung bei der NBTC scheinen zu variieren, bei gängigen Modellen wie von DJi sind sie günstiger als bei Eigenentwicklungen, die aufwendigeren Tests unterzogen werden.

Bei den Strafen kann man sich bisher primär an den angedrohten Strafen orientieren, die bis zu 100.000 Baht oder 5 Jahre Freiheitsentzug lauten.

Wie lange dauert die Erteilung der Genehmigung und wie lange ist sie gültig

Geduld ist gefragt – wir haben knapp 6 Monate auf unsere Genehmigung gewartet, und das obwohl wir die Unterlagen schon im Juli 2017 eingereicht haben – und damit rund 5 Monate vor der Verschärfung der Vorschriften. Andere Piloten mussten nur 3 Monate darauf warten, wesentlich schneller ging es eigentlich bei niemanden. Offiziell werden 2-3 Monate genannt.

Die Genehmigung ist ab Ausstellung 2 Jahre gültig, allerdings nur in Verbindung mit einer gültigen Versicherung.

Wo kann man fliegen und welche Einschränkungen gelten beim Einsatz der Drohne

Eine Auswahl der wichtigsten Vorschriften listen wir nachfolgend auf. Eine vollständige Übersicht findet ihr auf der CAAT-Website.

  • Die maximale Flughöhe beträgt 90m.
  • Sichtkontakt zur Drohne muss zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein, Kontrolle mittels Bildschirm und GPS ist nicht ausreichend.
  • Die Nutzung ist nur tagsüber gestattet.
  • No fly zone innerhalb von 9km um Flughäfen.
  • 30m horizontaler Abstand zu Personen, Fahrzeugen und Gebäuden muss eingehalten werden.
  • Start- und Landeort darf nicht durch umliegende Objekte gestört werden.
  • Verbot der Nutzung wenn das Leben, Besitz oder Ruhe anderer Menschen dadurch gefährdet wird.
  • Verbot der Nutzung in Gesperrten, eingeschränkten und gefährlichen Gebieten, näher beschrieben in einer der folgenden Publikationen : “Aeronautical Information Publication – Thailand“.
  • Verbot der Nutzung in der Nähe von Regierungsgebäuden und Krankenhäusern.
  • Das Fliegen in der Nähe oder in Wolken ist nicht gestattet.
  • Das Fliegen über Städten, Dörfern oder Menschenansammlungen ist nicht gestattet.
  • Das Fliegen in der Nähe anderer Flugobjekte mit Piloten ist nicht gestattet.
  • Die Privatsphäre anderer Menschen darf nicht beeinträchtigt werden.
  • Andere Personen dürfen nicht belästigt werden.
  • Kein Transport gefährlicher Güter oder Lasereinrichtungen.

Darüber hinaus ist das Fliegen unter anderem an folgenden Orten nur mit erteilter Sondergenehmigung erlaubt:

  • Chiang Mai: durch den in der Stadt befindlichen Flughafen muss eine Genehmigung eingeholt werden, wenn man fliegen mächte
  • Historical Park in Ayutthaya: Die Parkverwaltung erteilt wohl Genehmigungen, eigene Erfahrungen haben wir hier nicht. Ob es in Shukhothai ähnlich gehandhabt wird ist uns nicht bekannt.
  • National Parks: Allgemeines Flugverbot, Sondergenehmigungen sind möglich.
  • Inseln: viele Inseln (die zum Teil Marine National Parks sind) sind gemäß der AIP Informationen No Fly Zones, dazu gehören unter anderem
    Ko Chang, Ko Phayam, Ko Ra, Ko Phra Thong, Ko Surin Tai, Ko Surin Nua, Ko Tasai, Ko Born, Ko Similan, Ko Payang, Ko Phuket 90%, Ko Mai Thon, Ko Phi phi Don, ko Phaluai, Ko Samui, Ko Katen, Ko Phangan, Ko Tao, Ko Khram Yai

Es gibt auch eine Google Earth Karte mit entsprechenden Sperrzonen, die KMZ Datei für die Nutzung mit Google Earth findet ihr bei der CAAT – und da sind viele rote Bereiche eingezeichnet. Darüber hinaus haben wir noch diese Website mit markierten No Fly Zones gefunden.

Apps für iOS und Android, die euch helfen können

Sowohl für iOS als auch Android bietet euch die App Hover eine gute Hilfe bei der Anzeige von No Fly Zones.

Geschafft – endlich haben wir die Genehmigung in der Hand

Inzwischen haben wir die Genehmigung in der Hand, wie diese dann aussieht möchten wir euch natürlich nicht vorenthalten.

Mit der Drohne nach Thailand – was ist sonst noch zu beachten

Bisher sind keine Fälle bekannt, bei denen Besucher Thailands bei der Einreise am Flughafen Probleme hatten hinsichtlich einer fehlenden Genehmigung. Das ist vor allem relevant für Urlauber die zwar eine Drohne im Gepäck haben, diese aber nicht in Thailand nutzen möchten.

Die Mitnahmebedingungen der Airlines unterscheiden sich recht stark, deshalb ist es am besten einfach nachzufragen. Emirates erlaubt beispielsweise die Mitnahme der Drohnen nur noch im aufgegebenen Gepäck, die Akkus wiederum müssen entweder gesichert oder im Handgepäck mitgenommen werden.

Ansonsten verlangen eigentlich die meisten Airlines, dass man die Akkus aus der Drohen entnimmt und in feuerfesten Taschen* transportiert, Kontakte müssen abgeklebt werden, sofern sie nicht wie bei den DJI Smart Batteries im Gehäuse versenkt sind. Weitere Informationen rund um die Mitnahme im Flugzeug und vieles mehr findet ihr bei den Drohnen Experten von My-Road.de!

Welche Drohnen hat DJI im Angebot

Für den normalen Anwender hat DJI 3 verschiedene Geräte im Angebot, da wir nur mit diesem Hersteller Erfahrung haben beschränken wir uns bei der Auswahl. Nach oben kommen noch Modelle wie die Inspire dazu, diese sprengt aber schon aus Kostengründen wohl den Rahmen der meisten Hobbyisten.

DJI Spark – super kompakt mit eingeschränkter Bildqualität

Kurz bevor wir uns die Mavic gekauft haben kam die Spark raus. Und das super geringe Gewicht von knapp 300g sowie der geringe Preis waren schon verführerisch. Letztlich haben wir uns aus folgenden Gründen für die Mavic entschieden:

  • Transportbox nicht so viel kleiner als bei der Mavic, da die Rotorarme nicht einklappbar sind
  • Kamera nimmt nur in HD auf (1920×1080). Fotos nicht als Raw Dateien
  • Im Paket mit Fernbedienung nicht mehr wirklich billig, ohne Fernbedienung mit Smartphone sehr eingeschränkte Reichweite.
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Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.

DJI Mavic Pro – der goldene Mittelweg aus Kompaktheit und Leistung

Wir haben sei Mitte 2017 eine Mavic und haben die Anschaffung noch nie bereut. Man bekommt einen tollen Kompromiss aus Leistung und Kompaktheit.

  • Sehr kompaktes Packmaß dank einklappbarer Rotorarme; dadurch passt sie locker in jeden kleinen Rucksack.
  • Gewicht mit knapp 800g noch im grünen Bereich
  • 4k Videos und 12MP Fotos
  • Theoretisch bis zu 7km Reichweite – mehr als nötig, mit Sichtkontakt ist dann ja nichts mehr.

Inzwischen gibt es auch eine leicht verbesserte Platinum Variante.

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Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.

Als Zubehör haben wir folgende Produkte im Einsatz:

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DJI Phantom – Top Leistung, aber leider nicht mehr leicht verstaubar

Mein erster persönlicher Kontakt zu Drohnen war eine Phantom und wenn Gewicht und Packmaß irrelevant wären – sie wäre meine Wahl!

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Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.

Unsere schönsten Fotos und Videos mit der Drohne aus dem Norden Thailands

Was wäre ein Artikel über Drohnen ohne ein paar Aufnahmen aus der Luft. Viel Spaß beim Anschauen der Fotos und Filme von uns!

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